Dr. Bernhard Burger AG – Familiengeführte Scheideanstalt seit 20 Jahren
–
Sie können Ihre Metalle ganz oder teilweise an Ihre Scheideanstalt
verkaufen. Diese überweist Ihnen dann das Geld auf Ihr Bankkonto.
7. Verfahren mit Edelsteinen
Generell ist es sinnvoll, auch die Edelsteine anzukaufen und damit dem Kunden den Verkauf
attraktiver zu gestalten. Wir konzentrieren uns in dieser Ausarbeitung ausschließlich auf
Diamanten. Eine gemmologische Ausbildung (Ausbildung der Graduierung und Bewertung
von Edelsteinen) ist beim Ankauf von großem Vorteil. Falls nicht vorhanden, sollten Sie sich
entsprechende Kenntnisse aneignen. Nicht ausgefasste Steine sind naturgemäß schwieriger
zu graduieren als freie Diamanten. Darum sollten Sie, falls möglich, Diamanten ausfassen.
Nach Graduierung der Ware benötigen Sie eine Indikation des aktuellen Diamantpreisindexes,
um den Wert des Diamanten zu ermitteln. Hierfür stehen Ihnen Dienstleister wie Rapaport zur
Verfügung. Wenn Sie diese Schritte fachmännisch nachvollziehen können, ist es
selbstverständlich sinnvoll, auch die Diamanten anzukaufen und damit dem Kunden den
Verkauf attraktiver zu gestalten.
Ausgefasste Steine können Sie dann weiterverkaufen. Hierbei ist höchste Vorsicht geboten.
Eine erhebliche Anzahl entsprechender Händler scheint nicht übertrieben vertrauenswürdig zu
sein. Nicht ausgefasste Steine können Sie, nachdem der Schmuck durch den Erwerb in Ihr
Eigentum übergegangen ist, nachträglich noch ausfassen. Kleine Steine sollten Sie graduieren
und nach Qualität und Größe in entsprechenden Behältnissen sammeln.
Hier ist etwas Geduld gefragt; bevor Sie verkaufen, sollten schon etliche Karat zusammen
gekommen sein.
Haben Sie nun Schmuck erworben, in dem viele kleine Steine gefasst oder eingerieben sind,
dann sammeln Sie solche Schmuckstücke. Wenn Sie nun, sagen wir mindestens 300,00
Gramm solcher Ware haben, kann Ihre Scheideanstalt den Schmuck in Säure auflösen, die
Steine aussieben, den Gold- und Silbergehalt der Säure feststellen und Ihnen die Metalle
gutschreiben und die Steine rücksenden. Naturgemäß sind hier die Scheidekosten deutlich
höher als bei dem klassischen Schmelzvorgang. Aber lohnen kann sich dies in hohem Maße,
da Sie die Steine nachträglich veräußern können. Diese Art der individuellen Scheidung über
ein Säure-Bad nennt sich Naturalscheidung.
8. Rechtliche Hinweise
Das Ankaufsgeschäft ist laut Gewerbeordnung kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Der
Gewerbetreibende muss lediglich bei den zuständigen Behörden anzeigen, dass er das
Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte.
Dennoch ist das Ankaufsgeschäft ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (§38 GewO). Das
bedeutet, dass die zuständige Behörde nach Eingang der Gewerbeanmeldung oder
Ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dies geschieht in
Form eines Führungszeugnisses und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Besonders folgende gesetzliche Vorschriften sind beim Ankauf zu beachten:
1. Es ist verboten, edelmetallhaltige Materialien von Minderjährigen zu kaufen (§147a
GewO). Daher ist es sehr wichtig, sich den Personalausweis zeigen zu lassen.
2. Die Gewerbeordnung verbietet ebenfalls den Ankauf von gestohlenen
Gegenständen oder Gegenständen mit Rechtsansprüchen von Dritten (§148b
GewO).
7